Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug beantragen
Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).
Beschreibung
Sie dürfen mit einem Fahrzeug grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ausstellung einer Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Kfz-Zulassungsstelle
Aktuelles
Infomationen zu den Aufgabenschwerpunkten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land finden Sie auf der Webseite, die Sie für Ihr Anliegen rund ums Auto benötigen. Nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe und die Online-Reservierung für ein Wunschkennzeichen im Link-Modul. Dort werden Sie sicher und einfach geleitet bis Ihr Termin für einen Besuch bei uns in der Kfz-Zulassungsbehörde gesichert ist. Informationen zu den einzelnen Aufgabenschwerpunkten sind im Portal des Landratsamtes Weimarer Land zu finden. 
Beschreibung
Aufgabenschwerpunkte der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land:
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Außerbetriebsetzung
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Neuzulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
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Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereiches
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Umschreibung von Außerhalb des Zulassungsbezirkes
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Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel
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Zulassung Gebrauchtfahrzeug (Import)
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Kurzzeitkennzeichen
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Namens/Technikänderung
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Ausfuhrkennzeichen
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Verlust/Diebstahl von Fahrzeugdokumenten/Kennzeichen
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Ersatzkennzeichen
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Betriebserlaubnis/Versicherungskennzeichen
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Änderung Saisonzeitraum
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Adressänderung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
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Zulassungsbescheinigung Teil I + ggf. Teil II
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elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
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Nachweis einer Hauptuntersuchung
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SEPA-Lastschriftmandat
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Die Vorlage der Versicherungsbestätigungsnummer und SEPA-Lastschriftmandat entfällt bei technischer Änderung.
Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 6, 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- § 33 Straßenverkehrsgesetz
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.08.2024