Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug beantragen

    Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).

    Beschreibung

    Sie dürfen mit einem Fahrzeug grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.

    Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

    Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung einer Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.0.1 Bürgerbüro Artern

    Adresse

    Hausanschrift

    Straße der Jugend 8

    06556 Artern

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 -  12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-934

    Fax: 03632 741-88930

    E-Mail: artern@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023 (von: El Maazouzi, Amira)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.1.2 Sachgebiet Bürgerservice Kyffhäuserkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 11
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 08:00 – 13:00 Uhr Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Fr. 08:00 – 13:00 Uhr Sa. 09:00 – 12:00 Uhr (jeder 1. Samstag im Monat, ausschließlich in Sondershausen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-439

    Fax: 03632 741-8876

    E-Mail: kfz@kyffhaeuser.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2008 (von: Antje Burghardt)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Geier, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
    • Zulassungsbescheinigung Teil I + ggf. Teil II

    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer

    • Nachweis einer Hauptuntersuchung

    •  SEPA-Lastschriftmandat 

    • Die Vorlage der Versicherungsbestätigungsnummer und SEPA-Lastschriftmandat entfällt bei technischer Änderung.

    Formulare

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 6, 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    • § 33 Straßenverkehrsgesetz
    • § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)