Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug beantragen

    Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).

    Beschreibung

    Sie dürfen mit einem Fahrzeug grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.

    Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

    Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung einer Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Jena - Team Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Engelplatz 1

    07743 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3641 49-3714

    E-Mail: buergerservice@jena.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.10.2022

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
    • Zulassungsbescheinigung Teil I + ggf. Teil II

    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer

    • Nachweis einer Hauptuntersuchung

    •  SEPA-Lastschriftmandat 

    • Die Vorlage der Versicherungsbestätigungsnummer und SEPA-Lastschriftmandat entfällt bei technischer Änderung.

    Formulare

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 6, 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    • § 33 Straßenverkehrsgesetz
    • § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2023

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Stichwörter

    Einzelbetriebserlaubnis, Besondere Einzelfahrzeuge zulassen, Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis, Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, technische Überprüfung, Zulassungsbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024