Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

    Betriebserlaubnis nach Verlust für ein Einzelfahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie den Verlust umgehend anzeigen und eine neue beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen mit Fahrzeugen grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis besitzen.

    Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erhalten haben.

    Wenn Sie diese Einzelbetriebserlaubnis verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und einen Ersatz beantragen.

    Wenn Sie das verloren geglaubte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03681 742919

    Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)

    Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)

    Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)

    E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • gegebenenfalls bei Verlust: Verlusterklärung; gegebenenfalls bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • gegebenenfalls vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
    • Zusätzlich bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Zusätzlich bei Minderjährigen:
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English