Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage Entgegennahme

    Anzeige von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft

    Wenn Sie eine Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies eventuell der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft (JGS-Anlage) errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Anzeigeformular
    • detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
    • gegebenenfalls Sachverständigengutachten

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft (JGSAnlage) muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.
    • Die Wasserbehörde prüft die Unterlagen. Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

    Fristen

    Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich einen Monat.
    • Wenn die Unterlagen vollständig sind,
    • sich daraus kein anderes Verfahren wie eine Befreiung im Wasserschutz oder Überschwemmungsgebiet ergibt, und
    • keine Auflagen von der Wasserbehörde durch Bescheid getroffen werden,
    • kann das Vorhaben nach Ablauf der SechsWochen-Frist durchgeführt werden (Genehmigungsfiktion).  
    • Ist das Vorhaben Gegenstand eines sonstigen Verfahrens, z. B. nach Bundesimmissionsschutzgesetz, entfällt die Anzeige nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV, wenn das Vorhaben im Rahmen des anderen Verfahrens geprüft wird. In diesem Fall gilt die Sechs-Wochen-Frist nicht.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    • Ist das Vorhaben Gegenstand eines sonstigen Verfahrens, zum Beispiel nach Bundesimmissionsschutzgesetz, entfällt die Anzeige nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV, wenn das Vorhaben im Rahmen des anderen Verfahrens geprüft wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 30.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2023

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Stichwörter

    Gülle, Anlagenverordnung, Inbetriebnahme, Silagesickersaft, Jauche, JGS-Anlage, wassergefährdende Stoffe, Betreiberwechsel, Festmist, Stilllegung, AwSV, Silage, Anlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024