Adressbuchsperre Eintragung

    Adressbuchsperre eintragen lassen

    Die Adressbuchsperre kann für die Haupt -oder alleinige Wohnung oder die Nebenwohnung auf Antrag eingetragen werden. Sie wird ohne weitere Prüfung eingetragen.

    Beschreibung

    Das Bundesmeldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bürgerservice der jeweiligen Kommune

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Apolda - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schloß 1

    99510 Apolda

    Eingang A

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: 1x vor dem Stadthaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: 15 x um das Stadthaus
      Anzahl: 15  Gebühren: ja

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet

    Kontakt

    Fax: 03644 650400

    Telefon Festnetz: 03644 650-600(Bürgerbüro Zentrale)

    E-Mail: buergerbuero@apolda.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    formlos

    Voraussetzungen

    Ein formloser Antrag mit Unterschrift, der nicht begründet werden muss

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde auf Antrag eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inners und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Stichwörter

    Datenschutz, persönliche Daten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de