Amtsblatt Veröffentlichung
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten.
Zuständigkeit
An die jeweilige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder den jeweiligen Landkreis.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Apolda - Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Schloß
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Apolda
Empfänger: Stadtverwaltung Apolda
IBAN: DE81 1203 0000 0000 9929 25
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Stadtverwaltung Apolda
Empfänger: Stadtverwaltung Apolda
IBAN: DE78 8206 4188 0002 0451 41
BIC: GENODEF1WE1
Bankinstitut: VR Bank Weimar
Stadtverwaltung Apolda
Empfänger: Stadtverwaltung Apolda
IBAN: DE12 8204 0000 0850 5505 00
BIC: COBADEFFXXX
Bankinstitut: Commerzbank Erfurt
Stadtverwaltung Apolda
Empfänger: Stadtverwaltung Apolda
IBAN: DE81 1203 0000 0000 9929 25
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Stadtverwaltung Apolda
Empfänger: Stadtverwaltung Apolda
IBAN: DE39 8207 0000 0204 0434 00
BIC: DEUTDE8EXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank
Landratsamt Weimarer Land - Pressestelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Öffentliche Bekanntmachung, Verordnungsblatt, Veröffentlichung, Rechtsverordnung