Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder den jeweiligen Landkreis.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Amt für Öffentlichkeitsarbeit

    Beschreibung

    Der Landrat
    Er ist der Leiter des Landratsamtes und somit oberster Beamter des Landkreises Sömmerda. Er ist Vorsitzender und gleichzeitig stimmberechtigtes Mitglied im Kreistag und vertritt und repräsentiert den Landkreis nach außen. In seiner Funktion als Verwaltungsleiter führt er die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt alle weiteren Aufgaben der Kreisverwaltung mit Hilfe seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Landräte werden in Thüringen auf Zeit gewählt. Die Amtszeit unseres Landrates beträgt daher sechs Jahre. Zur letzten Kommunalwahl am 15. April 2018 wählten die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sömmerda Harald Henning zu ihrem Landrat.

    Die Kreisbeigeordneten
    Der Landkreis Sömmerda hat zwei ehrenamtlich tätige Beigeordnete. Der erste Beigeordnete ist der Stellvertreter des Landrates. Bei Verhinderung des erstes Beigeordneten übernimmt der zweite Beigeordnete die Vertretung des Landrates.

    1. Kreisbeigeordneter: Hendrik Blose
    2. Kreisbeigeordneter: Heiko Koch

    Büro des Landrates
    Das Büro des Landrates unterstützt die Arbeit des Landrates. Hier werden Termine vorbereitet, koordiniert und organisiert. Als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sömmerda leistet es Hilfestellung bei der Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.

    Pressestelle
    Die Pressestelle ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit unseres Landkreises. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle bereiten z. Bsp. Pressemitteilungen vor und erstellen das wöchentliche Amtsblatt des Landkreises Sömmerda. Für die Öffentlichkeitsarbeit werden unterschiedliche Kommunikationswege und Medien genutzt.

    Kulturförderung
    Attraktive Feste und Projekte, die traditionell mit dem Landkreis Sömmerda verbunden sind, bereichern das kulturelle Leben. Dazu zählen jährlich stattfindende Veranstaltungen wie die regionalen Schultheatertage, das Kreisblasmusikfest, das Kammerforstfest (Himmelfahrt), die Kreiskulturwochen, das Herbstfest der Generationen, der Familienradwandertag und Comedy im Volkshaus sowie weitere regionale und überregionale Veranstaltungen.

    Außerdem zur Kulturförderung gehört das Bibliothekswesen. Unsere Bibliotheken heißen jeden Interessierten herzlich willkommen. Besucher haben die Möglichkeit ungestört Bücher anzulesen, in Zeitschriften zu schmökern oder für Schularbeiten zu recherchieren.

    Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit folgende Aufgaben wahr:

    • Pflege und Vermittlung kultureller Traditionen
    • Anregung zu kulturellen Entwicklungen
    • Vermittlung zwischen kultureller Arbeit und Kulturinteressierten
    • Förderung der lokalen Kulturszene
    • Beratung der Bürger in Angelegenheiten von Kulturangeboten, der Selbstorganisation und des eigenen kulturellen Engagements

    Ehrenamtsförderung
    Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und aus Stiftungen Zuwendungen zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit.

    Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen. Hierbei soll auch die gesellschaftliche Mitwirkung von Arbeitslosen gefördert werden, soweit sie durch ehrenamtlich gemeinnützige Tätigkeit erbracht wird.

    Im Einzelnen sind beispielsweise folgende Tätigkeiten förderfähig:

    • Tätigkeit als Übungs- und Organisationsleiter, Ausbilder, Tutor, Betreuer oder Erzieher
    • Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen (wie Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung, Altenhilfe oder die Tätigkeit als Sanitätspersonal bei Veranstaltungen sowie Notfallseelsorger)
    • außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen
    • Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigeninitiativen, Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden
    • Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern, Kriminalitätsopfern, Inhaftierten
    • Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung und Naturschutzarbeit
    • Arbeit von Vorständen, Vereinen und Verbänden auf Orts-, Kreis- und Landesebene
    • Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren, sofern sie dadurch keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) erhalten sowie im Katastrophenschutz
    • Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse

    Wirtschaftsförderung
    Die Bedingungen für die Ansiedlung und die Erweiterung von Unternehmen im Landkreis Sömmerda sind bestens. Das betrifft den Stand der Gewerbegebiete, wie auch das Potenzial an flexiblen und engagierten Arbeitskräften und - last, but not least - eine funktionierende und leistungsstarke Verwaltung mit kurzen Genehmigungszeiten. Seit Januar 2008 trägt das Landratsamt Sömmerda als erste ostdeutsche Kommunalverwaltung das RAL-Güteezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung".

    Die Wirtschaftsförderung ist Ansprechpartner für folgende Dienstleistungen:

    • Standortakquisition
    • Kontaktpartner für die Wirtschaft
    • Existenzgründerberatung
    • Beratung zu verschiedenen Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes als auch zu regionalen Programmen für die gewerbliche Wirtschaft
    • Beratung und Betreuung bei Investitionsvorhaben, auf Wunsch auch Begleitung zu den fördermittelausreichenden Stellen sowie den Ämtern im Landratsamt
    • Organisation der Leistungsschau der Wirtschaft "Die SÖM" und der Berufsinfobörse

    Bitte beachten Sie: Fördermittel sind immer vor Investitionsbeginn oder Existenzgründung zu beantragen. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Lassen Sie sich von uns beraten!

    Öffentlicher Personennahverkehr

    Der Landkreis Sömmerda ist als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Finanzierung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Dabei ist die Aufstellung und Fortschreibung der Nahverkehrsplanung für das Gebiet des Landkreises Sömmerda von besonderer Bedeutung und wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen. Die konkrete Gestaltung und Durchführung des straßengebundenen Linienverkehrs hingegen übernehmen die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH und Verkehrsgesellschaften aus den benachbarten Landkreisen und der Landeshauptstadt Erfurt wie z.B. die Erfurter Verkehrsbetriebe AG.

    Glasfaserstrategie des Freistaates Thüringen

    Für das erfolgreiche Durchstarten in das digitale Zeitalter hat sich das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft schon 2013 konkrete Ziele gesetzt. Diese sind in der "Breitbandstrategie 2020" festgehalten. Inzwischen haben bereits über 90 Prozent der Haushalte in Thüringen Zugang zu Breitbandanschlüssen mit mindestens 30 Mbit/s im Download. Für die Erschließung verbliebener weißer Flecken stellt die Landesregierung derzeit mehr als 100 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

    Die Initiative des Freistaats Thüringen zur Verbesserung der Breitbandversorgung geht über die Schließung von Versorgungslücken hinaus. 2018 wurde dazu die Thüringer Glasfaserstrategie initiiert, die einen flächendeckenden Ausbau der Telekommunikationsnetze als Glasfasernetze bis zum Gebäude (FTTB = Fiber to the Building) zum Ziel hat. Die Umsetzung der Ziele der Glasfaserstrategie erfolgt in enger Abstimmung des Landes Thüringen mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den Telekommunikationsunternehmen. 

    Meilensteine der Thüringer Glasfaserstrategie

    2022 - flächendeckende Versorgung von Gewerbegebieten und Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf für ein Hochgeschwindigkeitsnetz

    2023 - flächendeckende Versorgung von Thüringer Bildungs- und Forschungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, Berufsschulen und allgemeinbildenden Schulen

    2025 - flächendeckende Versorgung von Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden des Landes und der Kommunen

    2025 - flächendeckende Versorgung jeder Gemeinde mit konvergenten Gigabit-Netzen, möglichst direkt bis zum Gebäude

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 242
      • Bus: 243
      • Bus: 210
      • Bus: 216
      • Bus: 211
      • Bus: 201
      • Bus: 208
      • Bus: 205
      • Bus: 212
      • Bus: 270
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-200(Sekretariat Büro des Landrates)

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-202(Breitbandausbau)

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-409(Sekretariat Amt für Öffentlichkeitsarbeit)

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-415(Breitbandausbau)

    E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de

    E-Mail: kultur@lra-soemmerda.de

    E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lra-soemmerda.de

    E-Mail: breitband@lra-soemmerda.de

    E-Mail: tourismus@lra-soemmerda.de

    E-Mail: nahverkehr@lra-soemmerda.de

    E-Mail: ideen-und-beschwerden@lra-soemmerda.de

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lra-soemmerda.de

    E-Mail: landrat@lra-soemmerda.de

    E-Mail: ehrenamt@lra-soemmerda.de

    E-Mail: rag@lra-soemmerda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Stichwörter

    Veröffentlichung, Rechtsverordnung, Öffentliche Bekanntmachung, Verordnungsblatt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English