Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblatt Veröffentlichung

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder den jeweiligen Landkreis.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Informationsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 1

    99867 Ülleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bürgeraue
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Hospitalgasse
      Anzahl: 72  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 * Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03621 222-234

    Fax: 03621 222-293

    E-Mail: presse@gotha.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Stichwörter

    Öffentliche Bekanntmachung, Verordnungsblatt, Veröffentlichung, Rechtsverordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de