Amtsblatt Veröffentlichung
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen und gesetzlich vorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie verkündet, das heißt öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer. Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung oder in kleineren Gemeinden durch Anschlag an einer Verkündungstafel vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten.
Zuständigkeit
An die jeweilige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder den jeweiligen Landkreis.
Ansprechpartner
Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Marktstraße / Kirche
Linien:- Bus: 857 - Brotterode, Tabarz, Fr`roda, Ohrdruf, Crawi
- Bus: 846 - Finsterbergen, Catterfeld, Fr`roda, R`brunn
- Bus: 844 - Finsterbergen, Friedrichroda, Reinhardsbrunn
- Bus: 856 - Tabarz, Friedrichroda, Ohrdruf, Oberhof
- Haltestelle: Bahnhof Reinhardsbrunn
Linien:- Bus: 846 - Finsterbergen, Catterfeld, R´roda, R`brunn
- Bus: 844 - Finsterbergen, Friedrichroda, Reinhardsbrunn
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-110
Telefon Festnetz: +49 3623 330-115
Fax: +49 3623 330-211
Telefon Festnetz: +49 3623 330-113
Telefon Festnetz: +49 3623 330-111
E-Mail: siede@friedrichroda.de
E-Mail: hauptverwaltung@friedrichroda.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Veröffentlichung, Verordnungsblatt, Rechtsverordnung, Öffentliche Bekanntmachung