Wiederbepflanzung von Rebflächen Genehmigung

    Wein - Wiederbepflanzungsrechte beantragen

    Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden oder andere Flächen innerhalb des Betriebes.

    Beschreibung

    Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden, dann muss kein Antrag gestellt werden. Sollen aber andere Flächen innerhalb des Betriebes bepflanzt werden, so muss das genehmigt werden. In diesem Fall muss ein Antrag ans Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gestellt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Agrarmarketing

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Burgblick 23

    07641 Stadtroda

    Zweigstelle Stadtroda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361574062 999

    Fax: +49 361574062 699

    E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Stimmen gerodete und wieder zu bepflanzende Fläche überein, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
    • Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der Antrag auszufüllen.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Formular ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Es müssen Rebflächen gerodet worden sein.
    • Die Rodung muss der Weinbaukartei gemeldet worden sein. (Änderungsmeldung zur Weinbaukartei)
    • Wenn auf anderen Flächen im Betrieb gepflanzt werden soll, kann auch schon vier Jahre vor der Rodung ein Antrag auf Wiederbepflanzung gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stimmt die wieder zu bepflanzende Fläche mit der gerodeten Fläche überein, genügt die rechtzeitige Abgabe der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei. Diese gilt als Genehmigungsantrag. Die Genehmigung für Wiederbepflanzungen gilt als an dem Tag erteilt, an dem die Fläche gerodet worden ist.

    Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der "Antrag auf Übertragung von Wiederbepflanzung auf andere betriebseigenen Flächen" auszufüllen und beim TLLLR einzureichen. Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    7 bis 14 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Die erteilte Genehmigung ist innerhalb von 3 Jahren zu nutzen. Die fristgerechte Aufrebung ist mit der "Änderungsmeldung zur Weinbaukartei" anzuzeigen und wird vom TLLLR kontrolliert. Nicht fristgerechte Pflanzung hat eine Sanktion in Höhe von 6.000 € / ha zur Folge.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 22.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Wiederbepflanzung, Rodung, Flächentausch, Wein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de