• Freienbessingen (Landkreis Kyffhäuserkreis, Thüringen)
Wiederbepflanzung von Rebflächen Genehmigung

Wein - Wiederbepflanzungsrechte beantragen

Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden oder andere Flächen innerhalb des Betriebes.

Beschreibung

Wenn Weinflächen gerodet werden, entstehen automatisch Wiederbepflanzungsrechte. Es können entweder die gleichen Flächen mit Wein bepflanzt werden, dann muss kein Antrag gestellt werden. Sollen aber andere Flächen innerhalb des Betriebes bepflanzt werden, so muss das genehmigt werden. In diesem Fall muss ein Antrag ans Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gestellt werden.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Lehr- und Versuchszentrum Gartenbau.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Marketingförderung

Adresse

Hausanschrift

Am Burgblick 23

07641 Stadtroda

Zweigstelle Stadtroda

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361574062 999

Fax: +49 361574062 699

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.05.2012 (von: Michaela Endler)

Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Koch, Hans Christian)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

erforderliche Unterlagen

  • Stimmen gerodete und wieder zu bepflanzende Fläche überein, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
  • Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der Antrag auszufüllen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Formular ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Es müssen Rebflächen gerodet worden sein.
  • Die Rodung muss der Weinbaukartei gemeldet worden sein. (Änderungsmeldung zur Weinbaukartei)
  • Wenn auf anderen Flächen im Betrieb gepflanzt werden soll, kann auch schon vier Jahre vor der Rodung ein Antrag auf Wiederbepflanzung gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Stimmt die wieder zu bepflanzende Fläche mit der gerodeten Fläche überein, genügt die rechtzeitige Abgabe der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei. Diese gilt als Genehmigungsantrag. Die Genehmigung für Wiederbepflanzungen gilt als an dem Tag erteilt, an dem die Fläche gerodet worden ist.

Soll ein Flächentausch vorgenommen werden, ist der „Antrag auf Übertragung von Wiederbepflanzung auf andere betriebseigenen Flächen“ auszufüllen und beim TLLLR einzureichen. Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

7 bis 14 Tage

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bemerkungen

Die erteilte Genehmigung ist innerhalb von 3 Jahren zu nutzen. Die fristgerechte Aufrebung ist mit der „Änderungsmeldung zur Weinbaukartei“ anzuzeigen und wird vom TLLLR kontrolliert. Nicht fristgerechte Pflanzung hat eine Sanktion in Höhe von 6.000 € / ha zur Folge.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 22.12.2022

Version

Technisch erstellt am 22.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Müller, Kerstin)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)