• Bad Tabarz (Landkreis Gotha, Thüringen)
Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen kann eine Befreiung vom Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagespflege erfolgen.

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Kindereinrichtungen

Adresse

Hausanschrift

Theodor-Neubauer-Park 1

99891 Bad Tabarz/Thür. Wald

Öffnungszeiten

Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen  Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen   Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar ; Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr  Mittwoch geschlossen  Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen   Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 36259 564-16

E-Mail: kinder@bad-tabarz.de

Bankverbindung

Gemeindeverwaltung Bad Tabarz

Empfänger: Gemeindeverwaltung Bad Tabarz

IBAN: DE11 1203 0000 0000 9653 76

BIC: BYLADEM1001

Bankinstitut: DKB

Stichwörter

Kinder, Kindergärten, Kindertagesstätte

Version

Technisch erstellt am 08.05.2023

Technisch geändert am 01.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
  • Sie beziehen Sozialleistungen.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023

Version

Technisch erstellt am 15.12.2022

Technisch geändert am 20.02.2023

Stichwörter

Jugendamt, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung, Kindergarten, Elternbeitrag, Teilnahmebeitrag, Kindertagespflege, Einkommen, Erlass, Gebühr, Entbindung KiTa-Kosten, Übernahme, Erlass KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Kostenbeitrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024