Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    zuständige Stelle

    Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 23 - Jugendarbeit / Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Theaterplatz 7/8

    04600 Altenburg

    Theater

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Theater

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Fachdienste Wirtschaftliche Hilfen FB2, Unterhalt und Vormundschaften, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld und sonst. Leistungen sowie Gesundheit sind für den Besucherverkehr wie folgt geöffnet: Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur individuellen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03447 586-0 auch außerhalb der Öffnungszeiten. Für den Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften gilt: In den Bereichen Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss erfolgt donnerstags eine Beratung nur nach entsprechender Terminvereinbarung. Unterlagen können darüber hinaus im Empfangsbereich Lindenaustr. 9 abgegeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-560

    Fax: 03447 586-520

    E-Mail: soziale.dienste@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 07.05.2024 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 24.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)