Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    zuständige Stelle

    Jugendamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3430 Kinder- und Jugendförderung

    Beschreibung

    - Beratung zu Kinderbetreuung
    - Information zu allen Kindereinrichtungen
    - Beratung zur Förderung freier Träger im Bereich Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
    - Sicherstellung von Angeboten und Projekten in den bestehenden Jugendtreffs im ländlichen Raum
    - Information zu Veranstaltungen und öffentlichen Angeboten im Stadtgebiet

    - Sicherstellung der Angebote in den Jugendclubs, Jugendtreffs sowie im ländlichen Bereich
    - Beratung zu Fördermitteln
    - Beratung zum Qualitätsentwicklungsprozess
    - Allgemeine Informationen zu Freizeitangeboten in den kommunalen Jugendtreffs und Jugendklubs
    - Beratung und Anleitung zur Durchführung von Angeboten der schulbezogenen Jugendarbeit undschulbezogenen Jugendsozialarbeit
    - Koordination Bundesprojekte

    - Beratung zu Jugendschutz, Jugendmedienschutz, Drogen, Sucht, Extremismus, Sexualität, Jugendarbeitsschutz
    - Organisation von Präventionsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Multiplikatoren
    - Beratung und Belehrung von Gewerbetreibenden
    - Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze in allen Bereichen Öffentlichkeit
    - Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen

    Beratung freier Träger

    Kindertageseinrichtungen, Tagespflege

    Fachberatung Kindertageseinrichtungen

    Sozialpädagogische Beratungsstelle - Das Jugendhaus Gera -

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagarinstraße 99/101

    07545 Gera

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-3430

    E-Mail: kinder.jugendfoerderung@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2022

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Stichwörter

    Kind, Kinder, Kindertagespflege, Tagesmutter, Kindertagesbetreuung, Kinderbetreuung, Tagesvater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024