• An der Schmücke (Landkreis Kyffhäuserkreis, Thüringen)
Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der nicht reglementierten Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung

Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht reglementierter Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse beantragen

Wenn Sie eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können und in Thüringen arbeiten wollen, können Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikation beantragen.

Beschreibung

Sie möchten in Thüringen arbeiten, dann können Sie einen Antrag auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation stellen. Die Anerkennung kann für Ihre Arbeit in Deutschland hilfreich sein.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 24.

Ansprechpartner

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Adresse

Hausanschrift

Werner-Seelenbinder-Straße 7

99096 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 90 04 63

99107 Erfurt

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57341-1059(Martina Köhler)

E-Mail: Referat24@tmbjs.thueringen.de(Referat 24)

Internet

Formulare

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gemäß §§ 4 und 9 Thüringer Berufsqualifikati-onsfeststellungsgesetz - ThürBQFG
Hinweis Seite 1: Persönliche Daten der Antragstellerin/des Antrag-stellers Seiten 2/3: Angaben zum Referenzberuf und Angaben zum ausländischen Berufsabschluss Seite 4: Informationen zu einschlägiger Berufserfahrung, sonstigen Befähigungsnachweisen und Informationen zur Datenspeicherung Seite 5: Angaben zu diversen Erklärungen sowie Zeichnung des Antrages Seite 6: Informationsblatt mit Hinweisen zum Antrag:

Version

Technisch erstellt am 13.12.2022

Technisch geändert am 14.12.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis (einfache Kopie vom Personalausweis oder Reisepass, soweit zutreffend mit Aufenthaltstitel; ggf. Nachweis über Namensänderung; amtlich gemeldete Wohnanschrift)
  • erworbene Ausbildungsnachweise in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung (Original der Abschlusszeugnisse, einschließlich der jeweiligen Fächer- und Notenübersichten)
  • Nachweis der Erwerbsabsicht, z. B. der Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, der Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern oder ein Geschäftskonzept
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
  • Einkommensnachweis, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben.
  • Der Berufsabschluss muss durch Zeugnisse nachgewiesen werden.
  • Der im Ausland erworbene Berufsabschluss muss die Gleichwertigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Dies ist der Fall, sofern
  1. der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende landesrechtlich geregelte Ausbildungsnachweis belegt,
  2. die Antragstellerin/der Antragsteller bei einem sowohl in Thüringen als auch im Ausbildungsstaat reglementierten Beruf zur Ausübung des jeweiligen Berufs im Ausbildungsstaat berechtigt ist oder die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des jeweiligen Berufs aus Gründen verwehrt wurde, die der Aufnahme oder Ausübung in Thüringen nicht entgegenstehen, und
  3. zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Bei wesentlichen Unterschieden dienen Ausgleichsmaßmnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) zur Erlangung der Gleichwertigkeit.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (wird im Bescheid benannt) erheben.

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses können Sie schriftlich beantragen.
  • Füllen Sie hierzu den Antrag aus und senden diesen per Post mit den für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), Referat 24.
  • Das TMBJS prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen und versendet eine Eingangsbestätigung innerhalb von 2 Wochen ab Eingang des Antrags. Sofern die Unterlagen nicht vollständig sind werden diese in der Eingangsbestätigung nachgefordert.
  • Ab Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung des Antrags innerhalb von drei Monaten.
  • Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses. Ihre eingereichten Originaldokumente erhalten Sie ebenfalls mit dem Bescheid zurück.
  • Sofern eine Gebühr zu zahlen ist wird diese im Bescheid fest gesetzt und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate

Kosten

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 13.12.2022

Version

Technisch erstellt am 14.12.2022

Technisch geändert am 07.02.2025

Stichwörter

Anerkennung Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse, Gleichwertigkeitsbescheinigung, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Gleichwertigkeit, gleichwertig, Anerkennungsbescheinigung, Gleichwertigkeit Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024