Alleinerbschein Erteilung Verfügung von Todes wegen

    Alleinerbschein aufgrund eines Testaments beantragen

    Wenn Sie Ihr Erbe angenommen haben, benötigen Sie häufig einen Nachweis für Ihre Erbenstellung. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.

    Beschreibung

    Den Alleinerbschein stellt Ihnen das Nachlassgericht aus. Er bezeugt, dass Sie als einzige Person Erbin oder Erbe sind, also die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers allein antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder Erbvertrag als Allein- oder Universalerbe eingesetzt hat.

    Mit dem Erbschein erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf Bankkonten der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen. 

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

    Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis finden Sie die Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Gotha

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100 136

    99851 Gotha

    Hausanschrift

    Justus-Perthes-Str. 2

    99867 Gotha

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03621 215-000

    Fax: 03621 215-100

    E-Mail: aggth.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 06.07.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Sterbeurkunde der verstorbenen Person, also der Erblasserin oder des Erblassers
    • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
    • Nachweise, warum bestimmte Personen, die eigentlich (Mit-)Erben wären, keine Erben sind, zum Beispiel:
      • Sterbeurkunden
      • Erbausschlagungserklärungen 
      • Erbverzichtserklärungen
    • Testamente oder Erbverträge oder zumindest die Angaben dazu, zum Beispiel bei besonderer amtlicher Verwahrung
    • bei Eheleuten: gegebenenfalls Nachweis des Güterstands
    • bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: gegebenenfalls Nachweis des Vermögensstands

    Formulare

    Formulare: 
    Onlineverfahren möglich: 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig:

    • bei Antragstellung: nein
    • bei eidesstattlicher Erklärung: ja  

    Voraussetzungen

    Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde
    • Antrag auf Einziehung des Erbscheins

    Verfahrensablauf

    Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:

    • Stellen Sie dort formlos einen Antrag auf Ausstellung eines Alleinerbscheins und fügen Sie Ihrem Schreiben alle erforderlichen Unterlagen an.
    • Alternativ können Sie den Antrag über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder bei Gericht zu Protokoll erklären.
    • Geben Sie persönlich vor dem Amtsgericht beziehungsweise vor einer Notarin oder vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab. Damit versichern Sie, dass Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit Ihrer Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht.
      • Dies ist nicht erforderlich, wenn das Amtsgericht darauf verzichtet.
      • Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Erbscheinsantrag beurkunden.
    • Das Amtsgericht prüft Ihre Berechtigung und stellt den Erbschein aus.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Kosten

    • Die Höhe der Gebühren hängt vom Nachlasswert nach Abzug der Schulden der Erblasserin oder des Erblassers ab.
    • Die Ausstellung eines Alleinerbscheins durch das Nachlassgericht kostet zum Beispiel 
      • bei einem Nachlasswert von EUR 30.000 EUR 125,00,
      • bei einem Nachlasswert von EUR 100.000 EUR 273,00 und
      • bei einem Nachlasswert von EUR 500.000 EUR 935,00.
    • Zusätzlich müssen Sie Gebühren in derselben Höhe für die Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht beziehungsweise bei einer Notarin oder bei einem Notar zahlen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Schreibauslagen und die Umsatzsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 30.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 31.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)