Alleinerbschein Erteilung gegenständlich beschränkter Erbschein
    99046010001003

    Alleinerbschein einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.

    Beschreibung

    Ein Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder aufgrund eines Erbvertrages als Allein- oder Universalerbe bestimmt hat. Oder wenn Sie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge als alleiniger Erbe die Rechtsnachfolge antreten, weil alle anderen Miterben das Erbe ausgeschlagen haben.

    Wenn zur Erbschaft sowohl im Inland als auch im Ausland Nachlassgegenstände gehören, können Sie einen gegenständlich beschränkten Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Dieser Erbschein beschränkt sich auf den in Deutschland befindlichen Nachlass. Das kann sich empfehlen, wenn damit das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins beschleunigt wird (zum Beispiel weil kein ausländisches Erbrecht ermittelt werden muss) oder weil der Erbschein im Ausland nicht benötigt wird und durch die Beschränkung Kosten gespart werden können.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

    Über die Orts- und Gerichtssuche finden Sie die Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Jena

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 29
    07708 Jena

    Hausanschrift

    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2011
    Technisch geändert am 04.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 08.03.2024

    Formulare

    Formulare: 
    Onlineverfahren möglich: 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: 

    • bei Antragstellung: nein
    • bei eidesstattlicher Erklärung: ja

    Voraussetzungen

    • Sie sind Alleinerbe
    • Sie treten ein Erbe an, das Gegenstände im In- und Ausland umfasst. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde
    • Antrag auf Einziehung des Erbscheins

    Verfahrensablauf

    Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:

    • Stellen Sie dort formlos einen Antrag auf Ausstellung eines Alleinerbscheins und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen an.
    • Alternativ können Sie den Antrag
      • über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder
      • bei Gericht zu Protokoll erklären.
    • Geben Sie persönlich vor dem Amtsgericht beziehungsweise vor einer Notarin oder vor einem Notar eine Versicherung an Eides statt ab. Damit versichern Sie, dass Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit Ihrer Angaben im Erbscheinsantrag entgegensteht.
      • Dies ist nicht erforderlich, wenn das Amtsgericht darauf verzichtet.
      • Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Erbscheinsantrag beurkunden.
    • Das Amtsgericht prüft Ihre Berechtigung und stellt den Erbschein aus.

    Kosten

    • Die Höhe der Gebühren hängt vom Wert des Nachlasses in Deutschland ab.
    • Die Ausstellung eines Alleinerbscheins durch das Nachlassgericht kostet zum Beispiel
      • bei einem Nachlasswert von EUR 30.000 EUR 125,00,
      • bei einem Nachlasswert von EUR 100.000 EUR 273,00 und
      • bei einem Nachlasswert von EUR 500.000 EUR 935,00.
    • Zusätzlich müssen Sie Gebühren in derselben Höhe für die Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht beziehungsweise bei einer Notarin oder bei einem Notar zahlen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Schreibauslagen und die Umsatzsteuer.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 29.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022
    Technisch geändert am 31.01.2023

    Stichwörter

    Erbe, Nachlass, Erblasser, Erbschein, Nachfolge feststellen, Alleinerbschein, Alleinerbschein beantragen, Nachlass im Ausland, Erbrecht, Alleinerbe, Erbschaft, Testament, Universalerbe, Nachlassgegenstände, Erbschein beantragen, Nachlass teilweise im Ausland, Erbvertrag, allein erben, Erbe annehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 08.03.2024