Alleinerbschein Einziehung

    Einziehung eines Alleinerbscheins

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, wird der Erbschein vom Nachlassgericht wieder eingezogen.

    Beschreibung

    Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführte erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe des Erblassers ist, muss es von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und die in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintlich erbende Person kann nicht mehr über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von der wirklichen Erbin bzw. dem wirklichen Erben bei Gericht angeregt werden.

    zuständige Stelle

    Das örtlich zuständige Amtsgericht.
    Dies ist stets das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hatte.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Rudolstadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100 208

    07395 Rudolstadt

    Hausanschrift

    Marktstr. 54

    07407 Rudolstadt

    Kontakt

    Fax: 0361 5736-62131

    Telefon Festnetz: 0361 5735-62000

    E-Mail: agrud.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Amtsgericht Arnstadt - Zweigstelle Ilmenau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 07 51

    98648 Ilmenau

    Hausanschrift

    Wallgraben 8

    98693 Ilmenau

    Kontakt

    Fax: 0361 57358-1554

    Telefon Festnetz: 03677 643-50

    E-Mail: agilm.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

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    Amtsgericht Arnstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Längwitzer Straße 26

    99310 Arnstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    99304 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 9330-0

    Fax: 03628 933-033

    E-Mail: agarn.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen bzw. anregen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich:

    • Ihr Personalausweis oder Reisepass,
    • die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser),
    • das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,
    • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,
    • Namen und Anschriften von Miterben,
    • Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen,
    • gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge,
    • den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).

    Formulare

    Formulare sind nicht erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es existiert ein Alleinerbschein und dieser weist eine Person als Erben aus, die kein Erbe oder nicht Alleinerbe ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Einziehungsbeschluss und gegen die Ablehnung des Antrags auf Einziehung kann Beschwerde erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag bzw. Anregung, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.

    Kosten

    Das Gericht entscheidet, ob und wer die Kosten des gerichtlichen Verfahrens über die Einziehung des Erbscheins zu tragen hat.

    Die Höhe der Gerichtsgebühren bestimmt sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe des Nachlasswertes abzüglich der Schulden bemisst, und beträgt höchstens 400 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Stichwörter

    Kraftloserklärung, Erbschein, mehrere Erben, Erbschein kraftlos, Erbschein einziehen, falscher Erbschein, Nachfolge feststellen

    Sprachversion

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