Mitteilung der vertretungsberechtigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen in Unternehmen oder Einrichtungen
Die zur Vertretung des Strahlenschutzverantwortlichen berechtigten Person im Rahmen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Verfügt ein Unternehmen, eine Gesellschaft, ein Verein oder eine private Person über eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung, so ist der Behörde mitzuteilen, wer als vertretungsberechtigte Person die Verantwortung im Strahlenschutz trägt. Die Vertretungsberechtigung ergibt sich aus Gesetz (z. Bsp. GmbH – Gesetz), Satzung oder Gesellschaftervertrag. Die Gesamtverantwortung aller vertretungsberechtigten Personen bleibt davon unberührt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (Handelsregisterauszüge, Vereinsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Eintragung in Handwerksrolle, Kassenärztliche Zulassung)
- Bei mehreren Vertretungsberechtigten eine Erklärung wer die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind/ werden:
- Bescheinigung der Fachkunde
- lückenloser Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde
- Approbation bei medizinischen Anwendungen
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die benannte Person muss in einem Unternehmen, einer Gesellschaft oder einem Verein nach Gesetz oder Satzung vertretungsberechtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis eine Bestätigung in Form eines Schreibens.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 29.11.2022