Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

    Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

    Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.

    Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.

    Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

    Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

    Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Harry-Graf-Kessler-Straße 1

    99423 Weimar

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2023

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
    • aktueller Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Eintragung in Handwerksrolle oder
    • aktueller Auszug Vereinsregister oder
    • bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde
    • Fachkundebescheinigung einschließlich aller Aktualisierungen (sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden)

    Voraussetzungen

    • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Mitteilung zum Strahlenschutzverantwortlichen kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.

    Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.

    Laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.

    Fristen

    Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    Beim genehmigten Umgang erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben vom TLUBN.

    2 bis 4 Wochen (Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie am 13.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Strahlenschutzverantwortlicher, Strahlenschutzorganisation, Verantwortung Strahlenschutz, Strahlenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024