Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt
Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.
Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.
Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.
Zuständigkeit
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik
Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
- aktueller Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Eintragung in Handwerksrolle oder
- aktueller Auszug Vereinsregister oder
- bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde
- Fachkundebescheinigung einschließlich aller Aktualisierungen (sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden)
Voraussetzungen
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Mitteilung zum Strahlenschutzverantwortlichen kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.
Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.
Laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.
Fristen
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Bearbeitungsdauer
Beim genehmigten Umgang erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben vom TLUBN.
2 bis 4 Wochen (Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie am 13.03.2025
Stichwörter
Strahlenschutzverantwortlicher, Strahlenschutzorganisation, Verantwortung Strahlenschutz, Strahlenschutz