• Tonndorf (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte verlängern lassen

Wenn Sie schwerbehindert sind und einen Parkausweis besitzen, dann können Sie diesen verlängern lassen.

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen können einen Parkausweis verlängern.

Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises ("blauer Parkausweis") gewährt werden.

Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen begrenzt auf das Bundesgebiet gewährt werden ("orangefarbener Parkausweis").

Der Parkausweis bietet verschiedene Parksonderrechten, z.B. kostenfreies Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.

Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden, unabhängig vom benutzten Fahrzeug.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Örtliche Straßenverkehrsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde

Aktuelles

Die untere Verkehrsbehörde ist zuständig für die Verkehrsraumüberwachung. Als Verwaltungsbehörde zählen zu den Zuständigkeiten u.a. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung, Baumaßnahmen bzw. Gerüstbau, Service- Parkausweis, Gefahrguttransport, Personenbeförderungsgesetz, Sonntagsfahrverbot, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstrasse 28

99510 Apolda

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

Version

Technisch erstellt am 23.07.2021

Technisch geändert am 13.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Formulare

Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde und auf deren Internetseite.

Einige Behörden stellen Formulare und Antragsportale online zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie sind ein schwerbehinderter Mensch mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und verfügen über eine Fahrerlaubnis oder

Sie gehören einer der folgenden Personengruppen an:

blinde Menschen,

schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen, wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten oder

Sie gehören einer der folgenden Personengruppe an:

schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);

schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;

schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt;

schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.

Hinweise

Die Ausnahmegenehmigungen gelten für das ganze Bundesgebiet.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Fristen

Die Verlängerung kann erst ab einem bestimmten Zeitpunkt vor Ablauf des aktuellen Parkausweises beantragt werden.

Dieser variiert, so dass Sie sich desbezüglich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde erkundigen sollten.

Die erneute Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal fünf Jahre erteilt. Sie kann widerrufen werden.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abhängt.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrasstruktur und Landwirtschaft am 02.12.2022

Version

Technisch erstellt am 02.12.2022

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Verlängerung Behindertenparkausweis, Behindertenparkausweis, Schwerbehindertenparkplatzberechtigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024