• Geisleden (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist die notwendige Voraussetzung für Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.

Beschreibung

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

Adresse

Hausanschrift

Harry-Graf-Kessler-Straße 1

99423 Weimar

Version

Technisch erstellt am 17.10.2023

Technisch geändert am 07.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag (Formular)
  • Berufsabschluss (Kopie)
  • Bescheinigung der Berufserfahrung
  • Teilnahmebescheinigung Strahlenschutzkurse (Kopie)

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Für die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist die Vorlage der folgenden Unterlagen notwendig:

  1. Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
  2. Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkunde) und
  3. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Fristen

Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Kosten

Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 23.11.2022

Version

Technisch erstellt am 01.12.2022

Technisch geändert am 25.02.2025

Stichwörter

Medizinphysik - Experte, Strahlenschutz, Strahlenschutzbeauftragter

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024