Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist die notwendige Voraussetzung für Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.
Beschreibung
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag (Formular)
- Berufsabschluss (Kopie)
- Bescheinigung der Berufserfahrung
- Teilnahmebescheinigung Strahlenschutzkurse (Kopie)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Für die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist die Vorlage der folgenden Unterlagen notwendig:
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkunde) und
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Fristen
Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Kosten
Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 23.11.2022