Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten
Parkmöglichkeiten gekennzeichnet für schwerbehinderte Menschen können in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - II.2.3 Sachgebiet Schwerbehindertenrecht
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 11
Gebühren: nein
Busbahnhof
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-630
Fax: 03632 741-88630
E-Mail: sbr@kyffhaeuser.de
E-Mail: sozialamt@kyffhaeuser.de
Stadt Roßleben-Wiehe - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Stadtverwaltung
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034672 863-500
Fax: 034672 863-590
E-Mail: ordnungsamt@rossleben-wiehe.de
E-Mail: feuerwehr@rossleben-wiehe.de
E-Mail: markt@rossleben-wiehe.de
Weitere Informationen
Die erste Etage ist behindertengerecht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022