Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung

    Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten

    Parkmöglichkeiten gekennzeichnet für schwerbehinderte Menschen können in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Jena - Team Verkehrsorganisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Anger 26

    07743 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3641 49-5360

    E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parkausweis, Anwohnerparkausweis, Schwerbehindertenparkplatzberechtigung, Behindertenparkausweis, Behindertenparkplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de