Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

    Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten

    Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 

    Beschreibung

    Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.

    Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde

    Aktuelles

    Die untere Verkehrsbehörde ist zuständig für die Verkehrsraumüberwachung. Als Verwaltungsbehörde zählen zu den Zuständigkeiten u.a. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung, Baumaßnahmen bzw. Gerüstbau, Service- Parkausweis, Gefahrguttransport, Personenbeförderungsgesetz, Sonntagsfahrverbot, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2021 (von: Eckert, Maren)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Apolda - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99510 Apolda

    Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
    Anzahl: 2


    Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Schloß
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 65036(-0 Hr. Prang, -1 Fr. Kaiser, -2 Hr. Friedrich)

    Fax: 03644 650513

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@apolda.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2011 (von: Michael Schneegaß)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Schneegaß, Michael)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

    einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    EU-Parkausweis

    Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers) 

    In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt 

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)