Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Beschreibung
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Voraussetzungen
EU-Parkausweis
Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.11.2022