Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde
Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Zuständigkeit
Die zuständigen Meldebehörden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35
Gebühren: ja
Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)
Internet
erforderliche Unterlagen
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Formloser Antrag an die Meldebehörde. Es muss substantiiert dargelegt werden, welche Daten unrichtig oder unvollständig sind und wie eine Berichtigung oder Ergänzung aussehen soll. Entsprechende Dokumente zum Nachweis des Berichtigungsanliegens sollen vorgelegt werden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten unter Vorlage entsprechender Dokumente beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig sind, erfolgt die Berichtigung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.
Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.
Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Gering.
In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.
Kosten
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023