Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Bei Änderungen, müssen Sie diese Ihrer Meldebehörde mitteilen.
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Markt 1
99734 Nordhausen
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
Anzahl: 25
Gebühren: ja
Haltestelle Kornmarkt
Bus: Linie F
Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3631 696-9555
Fax: +49 3631 696-838(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)
E-Mail: buergerservice@nordhausen.de(Für größere Dateien und personenbezogene Daten nutzen Sie bitte den Link zu TeamBeam.)
Internet
Bankverbindung
Stadt Nordhausen
Empfänger: Stadt Nordhausen
IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Voraussetzungen
Sie haben -mindestens 2 Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die ggf. die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Fristen
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023