Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz ändern

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Bei Änderungen, müssen Sie diese Ihrer Meldebehörde mitteilen.

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    99734 Nordhausen

    Besucheradresse - Neues Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Nikolaiplatz
      Anzahl: 25  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kornmarkt
      Linien:
      • Straßenbahn: Linien 1, 2 und 10
      • Bus: Linie F

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.

    Postanschrift

    Markt 1

    99734 Nordhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3631 696-9555

    Fax: +49 3631 696-838(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

    E-Mail: buergerservice@nordhausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Nordhausen

    Empfänger: Stadt Nordhausen

    IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldebehörde

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: möglich 
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Voraussetzungen

    Sie haben -mindestens 2 Wohnungen im Inland.

    Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

    Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die ggf. die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Meldeschein, Anmeldung, Anmeldebescheinigung, Ummeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitzanmeldung, Nebenwohnsitz, ummelden, Umzug, Ummeldung, Anmeldebestätigung, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz anmelden, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Ummeldebestätigung, Wohnsitzabmeldung, Meldewesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de