Nebenwohnung abmelden
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung innerhalb von 2 Wochen abmelden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie dauerhaft ins Ausland verziehen oder Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder Ihre Nebenwohnung aufgeben.
Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Nebenwohnung kann sowohl bei der Meldebehörde der Hauptwohnung als auch bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden.
Im Falle der Abmeldung bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde hat diese die Information an die Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung weiterzugeben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Beschreibung
Einwohnerwesen und Dokumente
An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Antrag Bundespersonalausweis
- Antrag Reisepass
- Antrag Kinderreisepass
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
- Melderechtliche Bescheinigungen
- Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)
Führerschein
- Erstellung - Ersterteilung
- Erweiterung/Verlängerung
- Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Begleitetes Fahren ab 17
- Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Internationaler Führerschein
- Fahrerkarte
KfZ-Zulassung/Feinstaub
- Außerbetriebsetzung
- Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
- Ausgabe der Feinstaubplakette
Gewerbe/Steuern
- An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
- Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
- An-/ Abmeldung Hundesteuer
- Ersatzhundesteuermarke
Soziales
- Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
- Ausgabe der Sozial-Card
- Beglaubigung für GEZ-Befreiung
Bewohnerparkausweis
- Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis
Allgemeines
- Annahme und Ausgabe von Fundsachen
- Verkauf Mietspiegel
- Verkauf verschiedener Broschüren
- Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
- Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
- Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
- Ausgabe Einkommenssteuerformulare
- Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
- Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
- Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Namensänderungsbehörde
- Namensänderung öffentlich-rechtlich
Standesamt
- Auskunft aus den Personenstandsregistern
- Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
- Eheschließung und Lebenspartnerschaft
- Kirchenaustrittserklärung
- Vaterschaftsanerkennung Standesamt
- Namensänderung bürgerlich-rechtlich
- Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
- Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
- Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
- Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
- Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
- Asylrechtliche Angelegenheiten
- Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Einladungs- und Verpflichtungserklärung
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Einbürgerung
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
- An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
- Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung Lebensbescheinigung
- Ausstellung Haushaltsbescheinigung
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
- Auskunft aus dem Melderegister
- Amtliche Beglaubigung
- Beantragung Führungszeugnis
- Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
- Dokumentenbeantragung
- Übermittlungs- und Auskunftssperren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus in den Gera Arcaden
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Heinrichstraße
Linien:- Bus: alle Buslinien
- Straßenbahn: alle Straßenbahnlinien
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland.
Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung der Wohnung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sie erhalten unentgeltlich eine Bestätigung der Abmeldung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023
Stichwörter
Wegzug ins Ausland, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen