Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur
Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind.
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.
Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Zuzugsgemeinde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Langensalza Fachbereich I Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03603 859111
Internet
erforderliche Unterlagen
Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:
- sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
- als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren oder
als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
- Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
- Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2023