Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

    Beschreibung

    Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
    Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
    Wählerverzeichnisses ergeben kann.
    In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 3

    04626 Schmölln

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr Freitag geschlossen Samstag geschlossen Hinweis: Grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Donnerstags ist ein Besuch auch ohne ein zuvor gebuchtes Zeitfenster von 09:00 – 11:30 Uhr sowie von 14:00 – 16:30 Uhr möglich. Kommen Sie einfach vorbei. Mit längeren Wartezeiten ist allerdings zu rechnen.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034491 76-0

    Fax: 034491 76-184

    E-Mail: meldeamt@schmoelln.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2008 (von: Nico Herbig)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Seidemann, Hannes)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

    Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
    folgendermaßen ein:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 12.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)