Ausschluss von Europawahl
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt -oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Grammetal - Hauptbereich
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag  07:30 - 10:30 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 03643 8311-23(Herr Buss - Breichsleiter)
Fax: 03643 8311-21
E-Mail: hauptamt@grammetal.de
Internet
Weitere Informationen
nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2023
Stichwörter
Wählerin, Europawahl, Wähler, Ausschluss, Ausschlussgründe, Wahlausschluss, Wahlen, Wahl, Ausschlussgrund