Europawahl Ausschluss feststellen
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt -oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Reinhardsbrunn
Linien:- Bus: 844 - Finsterbergen, Friedrichroda, Reinhardsbrunn
- Bus: 846 - Finsterbergen, Catterfeld, R´roda, R`brunn
- Haltestelle: Marktstraße / Kirche
Linien:- Bus: 846 - Finsterbergen, Catterfeld, Fr`roda, R`brunn
- Bus: 857 - Brotterode, Tabarz, Fr`roda, Ohrdruf, Crawi
- Bus: 844 - Finsterbergen, Friedrichroda, Reinhardsbrunn
- Bus: 856 - Tabarz, Friedrichroda, Ohrdruf, Oberhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-110
Telefon Festnetz: +49 3623 330-115
Telefon Festnetz: +49 3623 330-111
Telefon Festnetz: +49 3623 330-113
Fax: +49 3623 330-211
E-Mail: siede@friedrichroda.de
E-Mail: hauptverwaltung@friedrichroda.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2023
Stichwörter
Ausschlussgrund, Europawahl, Ausschlussgründe, Wählerin, Wähler, Wahlen, Wahlausschluss, Wahl, Ausschluss