Ausschluss von Europawahl
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt -oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - II/0 - Wahlbüro
Adresse
Hausanschrift
Friedrich König Straße 42
98490 Suhl
Briefwahllokal - Neues Rathaus - 3. Obergeschoss - Raum 5
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0368174 2570(Wahlleiter)
Telefon Festnetz: 0368174 3002(MA Wahlen)
Telefon Festnetz: 0368174 3001(MA Wahlen)
E-Mail: Wahlbuero@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
Online-Briefwahlantrag zur Bundestagswahl 2025 - https://www.suhl.eu/post/online-briefwahlantrag-zur-bundestagswahl-2025
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
- die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2023
Stichwörter
Wählerin, Europawahl, Wähler, Ausschluss, Ausschlussgründe, Wahlausschluss, Wahlen, Wahl, Ausschlussgrund