Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt -oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - II/0 - Wahlbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich König Straße 42

    98490 Suhl

    Briefwahllokal - Neues Rathaus - 3. Obergeschoss - Raum 5

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0368174 2570(Wahlleiter)

    Telefon Festnetz: 0368174 3002(MA Wahlen)

    Telefon Festnetz: 0368174 3001(MA Wahlen)

    E-Mail: Wahlbuero@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Online-Briefwahlantrag zur Bundestagswahl 2025 - https://www.suhl.eu/post/online-briefwahlantrag-zur-bundestagswahl-2025

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Wahlbekanntmachungen

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2023

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
    • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Wählerin, Europawahl, Wähler, Ausschluss, Ausschlussgründe, Wahlausschluss, Wahlen, Wahl, Ausschlussgrund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024