Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Europawahl Wählbarkeit feststellen lassen

    Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

    Beschreibung

    Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch am Wahltag besitzen. Außerdem müssen Sie am Wahltag volljährig sein. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

    Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachbereich I - Haupt- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Neubauer-Park 1

    99891 Bad Tabarz/Thür. Wald

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36259 56426

    E-Mail: hauptamt@bad-tabarz.de

    Kontaktperson

    • Frau Franziska Robes (Amtsleitung)

      Telefon Festnetz: 036259 564-26

      E-Mail: hauptamt@tabarz.de

    Stichwörter

    Hauptamt

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Neubauer-Park 1

    99891 Bad Tabarz/Thür. Wald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36259 564-14

    E-Mail: meldeamt@bad-tabarz.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
    • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Verfahrensablauf

    Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


    Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2023

    Stichwörter

    Wähler, wählbar, Wählbarkeit, Wahlen, Wahlbewerber, Wahl, Wahlbewerberin, Wählerin, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English