Berufsregister für Steuerberater Löschung

    Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)

    Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

    Beschreibung

    Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kartäuserstraße 27a

    99084 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: links neben der Kammergeschäftsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: S-Finanzzentrum
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 2 zur EGA

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57692-0

    Fax: 0361 57692-19

    E-Mail: info@stbk-thueringen.de

    Internet

    Bankverbindung

    SteuerberaterkammerThüringen

    Empfänger: SteuerberaterkammerThüringen

    IBAN: DE65 1203 0000 0000 9624 64

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB AG

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich, gegebenenfalls bieten die für Sie zuständige Steuerberaterkammer auch ein optionales Formblatt an.
    • Sofern die Verzichtserklärung erfolgt, weil die eingetragene Person verstorben ist, ist zusätzlich die Sterbeurkunde einzureichen.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • OnlineDienst: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

    Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Fristen

    Antragsfrist: 0 bis 1 Monate (Mit der rechtzeitigen Mitteilung der Löschung wird sichergestellt, dass das geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Für Steuerberatungsgesellschaften ist die Löschung aus dem Register innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 49 Absatz 4 Steuerberatergesetz).)

    Bearbeitungsdauer

    • Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
    • Sofern die Löschung aufgrund des Todes eines eingetragenen erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2022

    Stichwörter

    Berufsregistereintrag, freie Berufe, Verzicht, Austragen, Steuerberaterkammer, Zulassung, Steuerberaterverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de