Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen
Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Beschreibung
Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:
- Wenn Sie als Steuerberaterin, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird. Einzutragen sind:
- Name, Vorname,
- Geburtstag, Geburtsort
- Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
- Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 1 - 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
- sämtliche weitere Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
- Name und Anschrift der/des Zustellungsbevollmächtigen im Sinne von § 46 Absatz 2 Nummer 5 StBerG
- Bestehen eines Berufsverbotes im Sinne von § 90 Absatz 1 Nummer 4 StBerG und, sofern eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vornamen der Vertreterin/des Vertreters
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben .
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: links neben der Kammergeschäftsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: S-Finanzzentrum
Linie:- Straßenbahn: Linie 2 zur EGA
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
SteuerberaterkammerThüringen
Empfänger: SteuerberaterkammerThüringen
IBAN: DE65 1203 0000 0000 9624 64
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB AG
erforderliche Unterlagen
In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.
Formulare
- Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
- OnlineDienst: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
0 bis 1 Wochen (In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb einer Woche.)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)
Stichwörter
Zulassung, Steuerberaterkammer, freie Berufe, Steuerberaterverzeichnis, Berufsregistereintrag