Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen
Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?
Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?
Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Internet
Gemeinde Am Ettersberg - Ordnung & Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Hauptstraße 23
99439 Am Ettersberg
Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 036452 78536
Telefon Festnetz: 036452 78513
Telefon Festnetz: 036452 78532
E-Mail: t.schorcht@am-ettersberg.de
E-Mail: d.seyfarth@am-ettersberg.de
E-Mail: s.schmidt@am-ettersberg.de
Kontaktperson
Herr Schorcht
Frau Schmidt
Herr Seyfarth
Formulare
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,
die Straße übermäßig verschmutzen oder
das Stadtbild beeinträchtigen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Sie berücksichtigen unter anderem
Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und
das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022
Stichwörter
Straßenverkauf, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenumzug, Straßenveranstaltung, Straßenfest, Straßenkultur, Straßenkunst, Straßencafe