Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-299

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 19

    99428 Isseroda

    Haltestellen

    • Haltestelle: Isseroda Schloßgasse
      Linie:
      • Bus: 233

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: * Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 * nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,

    Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,

    die Straße übermäßig verschmutzen oder

    das Stadtbild beeinträchtigen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
    Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Sie berücksichtigen unter anderem

    Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und

    das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenverkauf, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenumzug, Straßenveranstaltung, Straßenfest, Straßenkultur, Straßenkunst, Straßencafe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de