Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

    Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Ordnungsverwaltung

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-128

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-127

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: +49 3623 330-129

    E-Mail: ordnungsverwaltung@friedrichroda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Bußgeld Ordnungswidrigkeit, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle, Öffentliche Ordnung, Öffentliche Ordnung Fischerei Waffen Jagd Stausee Gewerbe Bußgeld Brandschutz Feuerwehr, Ordnungsamt, Ordnungsrecht Erlaubniswesen Fischerei Versammlung

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Friedrichroda - Bauverwaltung

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 9

    99894 Friedrichroda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03623 330-122(Liegenschaften)

    Fax: +49 3623 330-211

    Telefon Festnetz: 03623 330-119(Leitung Bauverwaltung)

    Telefon Festnetz: 03623 330-121(Hoch- und Tiefbau)

    E-Mail: bauverwaltung@friedrichroda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Friedrichroda

    Empfänger: Stadt Friedrichroda

    IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40

    BIC: HELADEF1GTH

    Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Bauen, Bauhof, Fachbereich Bauverwaltung, Liegenschaftsmanagement Hochbau Hausmeister Gebäude Instandhaltung Werterhaltung, Stadtumbau, Soziale Stadt, Innenstadtmodernisierungsprogramm, Wirtschaft Kultur Tourismus Kreisentwicklung Regionalplanung Wohnungsbauförderung Kreiswegewart, Wohungsbauförderung Wohnberechtigungsschein

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,

    Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,

    die Straße übermäßig verschmutzen oder

    das Stadtbild beeinträchtigen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
    Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

    Sie berücksichtigen unter anderem

    Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und

    das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßenveranstaltung, Straßenumzug, Straßenkultur, Straßencafe, Straßenverkauf, Straßenfest, Straßenkunst

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de