Gehwegüberfahrten Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für die Herstellung, Änderung oder Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt erhalten

    Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie die Zustimmung durch das zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gewegüberfahrt planen, benötigen Sie eine Zustimmung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Herstellung, Änderung, Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Fax: 036691 70-746

    Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English