Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Beschreibung
Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.
Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Köstritz - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Heinrich-Schütz-Straße und im Innenhof
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Schloßpark
Linien:- Bus: RVG Gera/Land
- Bus: Linie 203 und 204 Richtung Gera
- Haltestelle: Heinrich-Schütz-Haus
Linien:- Bus: Linie 203 Richtung Eisenberg
- Bus: RVG Gera/Land
- Haltestelle: Julius-Sturm-Platz
Linien:- Bus: RVG Gera/Land
- Bus: Linie 204 Richtung Hermsdorf
- Haltestelle: Bad Köstritz
Linie:- Regionalbahn: Gera-Leipzig (1 km von Stvw.entfernt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olesja Kern (Sachbearbeiterin)
Weitere Informationen
Behindertentoilette vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.11.2022
Stichwörter
Baustellen, Baustelleninformationssystem, Vollsperrung, Fahrbahnreduzierung, Stau, Baustelleninformation, Unfall, Bau und Stadtentwicklung