Sondernutzung von Straßen - informieren über Verkehrsraumeinschränkungen
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, müssen die Verkehrsteilnehmenden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Beschreibung
Eine Verkehrsraumeinschränkung kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel durch eine ganze oder teilweise Straßenabsperrung wegen einer Baumaßnahme, Lagern von Baumaterial, Abriss eines Gebäudes oder Absperrungen für die Durchführung einer Veranstaltung.
Wenn eine Verkehrsraumeinschränkung jeglicher Art ansteht, sollte die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden.
Das kann zum Beispiel duch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erfolgen, die den Antrag auf Verkehrsraumeinschränkung bewilligt hat.
Manche Behörden in Thüringen nutzen für die Bekanntmachung der Verkehrsraumeinschränkung das Baustelleninformationssystem oder ähnliche Portale.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Gemeinde)
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde
Aktuelles
Die untere Verkehrsbehörde ist zuständig für die Verkehrsraumüberwachung. Als Verwaltungsbehörde zählen zu den Zuständigkeiten u.a. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung, Baumaßnahmen bzw. Gerüstbau, Service- Parkausweis, Gefahrguttransport, Personenbeförderungsgesetz, Sonntagsfahrverbot, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.11.2022