Gehwegüberfahrten InstandhaltungOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen - Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Bereits bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.

    Für größere Instandhaltungsmaßnahmen an der Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Bereits bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.

    Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg

    Wenn Sie größere Instandhaltungsmaßnahmen an der Gehwegüberfahrt vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt.

    In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Straßen-, Tief- und Ingenieurbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-601

    Fax: 03644 540-602

    E-Mail: post.bauamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-299

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Einige Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.

    Sofern Sie die Instandhaltungsmaßnahmen selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

    Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten für die Instandhaltung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Es wird nur die Instandhaltung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.

    Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem.

    Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.

    Die Erlaubnis zur Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Instandhaltungsmaßnahmen, Instandhaltung Einfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English