Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschem Dienstherrn beantragen

    Sie können, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland.

    Die Aufenthaltserlaubnis können insbesondere in das Beamtenverhältnis berufene Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erhalten.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

    Eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich.

    Unter Umständen können Sie von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

    Mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Dienstpflichten bei einem deutschen Dienstherrn haben Sie die Möglichkeit, schon nach drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten. Von der Voraussetzung, mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet zu haben, wird abgesehen.

    Deutsche Dienstherrn, die eine ausländische Beamtin oder einen ausländischen Beamten aus dem Ausland zur Erfüllung von Dienstpflichten nach Deutschland holen möchten, können in Vollmacht der Ausländerin bzw. des Ausländers bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem die Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.

    Auf Unionsbürger, die in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, ist nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU anzuwenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

    Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren an die Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Amt für Ausländer und Migration

    Beschreibung

    Beim Amt für Ausländer und Migration werden alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet und notwendige Hinweise zum Aufenthalt gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten bei Besuchseinreisen ausländischer Gäste und informieren über Botschaften und andere konsularische Vertretungen im In- und Ausland. Die Unterbringung und Versorgung der dem Landkreis Sömmerda zugewiesenen Flüchtlinge bzw. Asylbewerber wird hier ebenfalls organisiert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Bahnhofstraße

    Bus: 205

    Bus: 270

    Bus: 211

    Bus: 216

    Bus: 242

    Bus: 201

    Bus: 212

    Bus: 243

    Bus: 208

    Bus: 210

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-334

    E-Mail: auslaenderbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass oder Passersatz
    • Original Ihrer Ernennungs-/Berufungsurkunde
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • Mietvertrag
    • Außerdem bei kürzlich erfolgter Einreise: Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
    • Sowie im Falle eines Voraufenthaltes: Akuter Aufenthaltstitel

    Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Ausländerbehörde.

    Formulare

    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und sollen Dienstpflichten in Deutschland erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
      Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
      Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin).
    • Für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wendet sich der deutsche Dienstherr an die für den Ort der Dienstverrichtung zuständige Ausländerbehörde. Unter Umständen ist im Bundesland eine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet worden.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, wenn die Dienstverrichtung im Bundesgebiet nicht auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Änderung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Dienstverrichtung im Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn (Zweckwechsel): EUR 98,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 20.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 20.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)