Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.

    Beschreibung

    Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Ausländerbehörde

    Aktuelles

    Das Allgemeine Ausländerwesen ist zuständig für Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärungen, Visum und EU-Bürger. Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nur mit Termin möglich. Zur Vereinbarung eines Termins im Bereich "Allgemeines Ausländerwesen" sind wir für Sie unter der Service-Nummer 03644 540-812 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch 09.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Freitag 09.00 bis 11.00 Uhr Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Asylbereich bearbeiten vollumfänglich alle Anliegen von Inhabern einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung, freiwilligen Ausreise und Rückführung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    Formulare

    Bescheinigung über das monatliche Nettoeinkommen von Selbstständigen
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2021 (von: Eckert, Maren)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Nachweis über eine Krankenversicherung;
    • Mietvertrag
    • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über  bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
    • Finanzierungsplan / Businessplan
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: Vereinzelt
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

    • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

    Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

    Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

    Dies sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Passes oder Passersatzes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.

    Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich:

    • vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin
    • Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin)
    • Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

    Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung:

    • wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren
    • Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung der eAT-Karte genommen.

    Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.

    Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

    Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.

    Klagefrist: 1 Monat 

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise:
    •    Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
    •    Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
     

    Gebühr 100.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 20.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 21.02.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)